Kammerwahl 2024

MACHEN SIE VON IHREM
WAHLRECHT GEBRAUCH!

2024 ist Wahljahr: Im September und Oktober sind die Ärztinnen und Ärzte in Westfalen-Lippe aufgerufen, ihre Kammerversammlung neu zu wählen. Das Gremium ist das Parlament der Ärzteschaft im Landesteil und gestaltet den Rahmen der Berufsausübung für rund 51 000 Ärztinnen und Ärzte – als Teil der Ärztekammer und als zentrales Element einer „Selbstverwaltung“, wie sie in dieser Form als Privileg nur wenige Berufe haben. Doch dieses Privileg lebt von der Mitwirkung der Kammerangehörigen, die aktiv über die Ausrichtung ihrer Kammer als Interessenvertretung und Dienstleister entscheiden.

Wie funktioniert die Wahl zur Kammerversammlung?

Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, so legt es das Heilberufsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen fest, können die Kammerangehörigen aus Listen auswählen. Der Hartmannbund tritt in allen 3 möglichen Wahlbezirken mit unterschiedlichen Vertreterinnen und Vertretern aus Klinik und Praxis mit der Liste: HARTMANNBUND – Zukunft braucht Impulse an. 

Die Wahl zur Kammerversammlung ist eine Briefwahl. Die Wahl beginnt mit dem Versand der Wahlunterlagen am 08. September 2024 und endet zum 9. Oktober 2024 um 18.00 Uhr. Bis dahin müssen die Wahlbriefe mit Stimmzettel bei den jeweiligen Wahlleitern in den drei Wahlbezirken eingetroffen sein.

Die Wahl erfolgt getrennt nach Wahlkreisen. Wahlkreise sind die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster. 

Der Wahlkreis Regierungsbezirk Arnsberg umfasst die kreisfreien Städte Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm, Herne sowie die Kreise Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Olpe, Siegen-Wittgenstein, Soest und Unna.

Der Wahlkreis Regierungsbezirk Detmold umfasst die kreisfreie Stadt Bielefeld sowie die Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn.

Der Wahlkreis Regierungsbezirk Münster umfasst die Städte Bottrop, Gelsenkirchen, Münster sowie die Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt und Warendorf.

Alle Mitglieder der Ärztekammer Westfalen-Lippe haben nicht nur das aktive, sondern auch das passive Wahlrecht, d. h. sie können sich in ein Gremium wählen lassen. Sie haben das Recht, Wahlvorschläge als Einzelwahlvorschläge oder in Form von Listen zu unterbreiten. 

Weitere Informationen zur Kammerwahl hält die Ärztekammer Westfalen-Lippe unter folgendem Link bereit:

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